Klassen

Allgemeine Informationen

  • Bei allen aufgeführten Klassen kann man 5 Monate vor dem jeweiligen Geburtstag den Antrag stellen.
  • Wenn man 2 Jahre lang im Besitz der Klasse A-begrenzt ist, hat man anschließend automatisch die Klasse A-direkt.
  • Auffrischungsstunden
    • Selbstverständlich kann man bei uns auch jederzeit Fahrstunden zur Auffrischung der Fahrkenntnisse buchen. Dies ist  für all jene gedacht, welche aus verschiedenen Gründen länger nicht hinter dem Steuer gesessen haben.
  • ASF
    • Für auffällig gewordene Fahranfänger, also während der Probezeit, führen wir ASF-Seminare durch

    Übersicht aller existierenden Führerscheinklassen

    Untenstehend sehen Sie eine Auflistung aller existierender Führerscheinklassen mit den dazugehörigen Informationen.

    Im Menü auf der linken Seite, finden Sie die Klassen, in denen die Fahrschule Heinrich Scheffer Sie ausbildet.

    Viel Spaß beim Stöbern!

    Hinweis:

    zG: zulässige Gesamtmasse
    bbh: bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

    Klasse Fahrzeug Alter Vorbesitz Bemerkungen
    A
    Klasse A
    Krafträder mit u. ohne Beiwagen, > 50 ccm, bbH > 45 km/h, zunächst beschränkt auf ≤ 25 kW (34 PS), Verhältnis Leistung/Gewicht ≤ 0,16 kW/kg, nach zwei Jahren prüfungs- u. antragsfreie Aufhebung der Beschränkung 18   Direkteinstieg in unbegrenzte Kl. A ab 25 Jahre
    Einschluss: A1 und M
    A1
    Klasse A1
    Leichtkrafträder > 50 ccm ≤ 125 ccm, ≤ 11 kW, bei Fahrern unter 18 Jahren: 80 km/h bbH 16   Einschluss: M
    M
    KLasse M
    zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor ≤ 50 ccm u. ≤ 45 km/h bbH 16   Einschluss: Keine
    B
    Klasse B
    Kfz ≤ 3500 kg zG, mit Anhänger ≤ 750 kg zG, ≤ 8 Sitzplätze außer Führersitz, Kombination aus Zugfahrzeug Kl. B u. Anhänger: zG ≤ 3500 kg zG, wobei zG Anhänger ≤ Leermasse des ziehenden Fahrzeugs 18   Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
    Einschluss: L, M und S
    BE
    Klasse BE
    Kombination aus Fahrzeug der Kl. B u. Anhänger > 750 kg und Kombination, die nicht unter Klasse B fällt. 18 B Bei Lkw mit durchgehender Bremse u. bestimmten Geländefahrzeugen
    Anhängelast ≤1,5fache der zG des ziehenden Fahrzeugs.
    C
    Klasse C
    Kfz > 3500 kg zG, ≤ 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger ≤ 750 kg zG 18 B Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zG einschl. Anhänger.
    Einschluss: C1
    CE
    Klasse CE
    Kombination aus Fahrzeug der Kl. C u. Anhänger > 750 kg zG
    (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge)
    18 C Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zG einschl. Anhänger.
    Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
    C1
    Klasse C1
    Kfz > 3500 kg zG, aber ≤ 7500 kg zG, ≤ 8 Sitzplätze außer Führersitz mit Anhänger ≤ 750 kg zG 18 B  
    C1E
    Klasse C1E
    Kombination aus Fahrzeug der Kl. C1 und Anhänger > 750 kg zG, zG der Kombination ≤ 12000 kg, zG des Anhängers ≤ Leermasse des Zugfahrzeuges 18 C1 Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zG einschl. Anhänger
    Einschluss: BE sowie D1E, sofern Vorbesitz Klasse D1
    D
    Klasse D
    Omnibusse > 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger ≤ 750 kg zG 21 B Einschluss: D1
    DE
    Klasse DE
    Kombination aus Fahrzeug der Kl. D und Anhänger > 750 kg zG 21 D Einschluss: BE, D1E sowie C1E sofern Vorbesitz C1
    D1
    Klasse D1
    Omnibus ≤ 16 Sitzplätze außer Führersitz mit Anhänger ≤ 750 kg 21 B  
    D1E
    KLasse D1E
    Kombination aus D1 und Anhänger > 750 kg zG. Bedingungen: zG Anhänger ≤ Leermasse des Zugfahrzeugs zG der Kombination: 12t 21 B, D1 Einschluss: BE sowie C1E sofern Vorbesitz C1
    T
    Klasse T
    Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bbH ≤ 60 km/h; wenn Fahrer unter 18 Jahren: bbH max. 40 km/h

    16

    18

      Einschluss: L, M und S
    L
    Klasse L
    Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen ≤ 32 km/h bbH; mit Anhängern ≤ 25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) mit bbH ≤ 25 km/h

    16

       
    Alte Klassen:

    Wer vor dem 01.01.1999 einen Führerschein erworben hat, findet hier einen Überblick über die alten Fahrerlaubnis-Klassen und kann nachsehen, welche und wie viele der neuen Klassen jetzt damit gefahren werden dürfen

    "Alte Fahrerlaubnis-Klasse" Neue Klassen ab 01.01.1999
    1 A, A1, M, L
    1a A (unter bestimmten Voraussetzungen), A1, M, L
    1b A1, M, L
    2 B, BE, C1, C1E, C, CE, T, L, M, A1*
    3 B, BE, C1, C1E, M, L, A1*
    4 M, L, A1*
    5 L
    KOM bis 14 Fahrgastplätze D1, D1E
    KOM bis 24 Fahrgastplätze D, D1E
    KOM D, DE, D1, D1E

    * Gilt nur für diejenigen, denen die jeweilge alte Fahrerlaubnis-Klasse vor dem 01.04.1980 ausgehändigt wurde.