• Du musst für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw mit Anhänger) mindestens 17 Jahre alt sein. Maximal 6 Monate vorher kannst du mit der Fahrausbildung anfangen. Wenn du die Prüfung erfolgreich bestehst, bekommst du erstmal eine “Prüfbescheinigung” ausgehändigt. Mit dieser darfst du ein Jahr lang, in Begleitung bestimmter Erwachsener, ans Steuer. Die Namen dieser Erwachsenen sind in der Prüfbescheinigung eingetragen, die du beim Fahren immer dabei haben musst.
  • Der Begleiter / die Begleiterin ist während der Fahrt ausschließlich Ansprechpartner und darf nicht aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen. Du bist - auch als Führerscheinneuling - der allein verantwortliche Führer des Wagens!
  • Deine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und fünf Jahre lang eine Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) besitzen. Sie darf maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
  • Wenn Du 18 bist, erhältst du auf Antrag deinen Führerschein. Die zweijährige Probezeit beginnt bereits mit dem Erhalt der Prüfbescheinigung.
  • Beginn der Ausbildung frühestens 6-3 Monate vor dem 18. Geburtstag (hier ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich). Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung 1 Monat vor der Volljährigkeit.
    Am 18. Geburtstag wird der Führerschein ausgehändigt, vorher darf natürlich nicht gefahren werden.
    (Beim “Begleiteten Fahren mit 17″ gelten abweichende Regelungen.)
  • 12 mal 90 Min. Grundwissen sowie 2 mal 90 Min Klassenspezifischer Stoff. Sollte ein Führerschein der Klassen L, M, A1 oder T bereits vorhanden sein, dann reduzieren sich die 14 Doppelstunden auf 8 Doppelstunden.

Zusatzstoff der Klasse B

Beginn:     08:15 Uhr
Thema:     Technische Bedingungen

ASF Schulung

Nächste ASF Schulung:

Mittwoch 07.12.2005 um 17 Uhr in der Fahrschule

Zielgruppe:

Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften innerhalb der zweijährigen Probezeit auf behördliche Anordnung an einem Nachschulungskurs teilnehmen müssen.

Nähere Infos unter Service –> ASF

Grundwissen

Beginn:     19:00 Uhr
Thema:     Grundregel, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Lektion:    3

Grundwissen

Beginn:     08:15 Uhr
Thema:     Lebenslanges Lernen
Lektion:    12

Grundwissen

Beginn:     19:00 Uhr
Thema:     Rechtliche Rahmenbedingungen
Lektion:    2

Grundwissen

Beginn:     08:15 Uhr
Thema:     Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen die Vorschriften
Lektion:    11